Mittagsfreizeit

In der Ganztagsschule hat die Mittagsfreizeit eine zentrale Bedeutung. Sie unterbricht das Lernen in den Fächern und ermöglicht individuelle Erfahrungen, die im sonstigen Leben der Schülerinnen und Schüler heute in der Regel nicht mehr gemacht werden können. Gleichzeitig muss auf die individuellen Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler nach Bewegung oder Ruhe, nach Kreativität und Kommunikation, nach Lernen und Entspannen eingegangen werden. Dementsprechend wird diese Freizeit am AMG für die Erprobungs- und Mittelstufe gestaltet. Die Aufsichten übernimmt das Lehrpersonal, die Angebote werden u.a. durch dafür ausgebildete Pausenscouts und Sporthelfer durchgeführt. Im Depot können Spiele für den Außenbereich entliehen werden, in der Aula gibt es Musik zum Tanzen. Auch in den Sporthallen ist viel Bewegung möglich. Im Spiele-Eck können Gesellschaftsspiele genutzt werden. Der Ruheraum und die Mini-Bibliothek stehen für ruhige Phasen zur Verfügung.

Die Klassenräume der Erprobungsstunde bleiben in dieser Zeit geschlossen, die Schülerinnen und Schüler halten sich nur in den beaufsichtigten Bereichen auf. „Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I dürfen das Schulgrundstück während der Zeiten ihrer verpflichtenden Teilnahme in Ganztagsschulen nicht verlassen.“ (BASS 12 – 08 Nr. 1 Absatz 7) Dies betrifft, wie im zitierten Erlass weiterhin präzisiert wird, die Jahrgangsstufen 5 und 6 an Ganztagsschulen; die Schülerinnen und Schüler dürfen das Schulgelände also auch in der Mittagspause nicht verlassen. Die Schülerinnen und Schüler der Stufen 7-10 dürfen das Schulgelände nach Beschluss der Schulkonferenz zum Essen verlassen, wenn die Eltern dies schriftlich beantragen..